Femurschaftfrakturen bis in das dritte Fünftel des Femurschaftes
Kombinationsverletzungen des Schenkelhalses oder der Trochanterregion mit subtrochantären oder Femurschaftverletzungen
Pathologische Frakturen – die GN Osteosynthese ist bei singulären und multiplen Metastasen indiziert, eine Kontraindikation stellen primäre Malignome dar
Reosteosynthesen
SONDERINDIKATIONEN
Umstellungsosteotomien
Kontraindikationen
Generelle Kontraindikation zur offenen Frakturversorgung bei
Infizierten Weichteilen
Schlechter lokaler Durchblutungssituation
Frakturen, die sich außerhalb des stabil mit dem Implantat versorgbaren Indikationsbereiches befinden
Relative Kontraindikation
Schaftfrakturen, die den Isthmus des Femurmarkraums überschreiten und bei denen nur durch Sondertechniken eine Varus-/Valgus-Instabilität vermieden werden kann (Cerclagen der Frakturzone, 2 Bolzen in ein Langloch)
Merkmale
Doppel-T-Klinge für höhere Belastbarkeit und absolute Rotationsstabilität
Einstauchung der Fraktur durch Gleitmechanismus der Klinge